Läuferinnen und Läufer sollen nur gesund an den Start gehen.
Läuferinnen und Läufer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten.
Die Teilnahme auf Fahrrädern, Rollschuhen, mit Kinderwägen und anderen Sportgeräten ist nicht gestattet.
Ein Begleiten der Läuferinnen und Läufer von nicht an den Laufbewerben teilnehmenden Personen (insbesondere auf Fahrrädern, Rollschuhen oder anderen Sportgeräten) ist verboten und führt zur Disqualifikation des/der Läufers/in!
Es werden eigene Aufsichtsorgane Kontrollen an der Strecke durchführen!
Ein Verändern der Startnummer führt zur Disqualifikation.
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