Teilnahme­bedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnahme­bedingungen

1.1. Veranstalter des Linz Donau Marathons ist die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H., Untere Donaulände 7, 4010 Linz (Tel: +43(0)732/7612-0 oder +43(0)732/603412, DVR-Nr. 0047261, E-Mail: linzmarathon@liva.linz.at).
1.2. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen, die an einem der im Rahmen des Linz Donau Marathons abgehaltenen Bewerbe teilnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern und an den jeweils aktuellen Stand anzupassen.
1.3. Zur Teilnahme am Linz Donau Marathon ist jede/r berechtigt, der/die das in der Ausschreibung angeführte Lebensalter für die jeweilige Strecke erreicht hat. Voraussetzung für die Teilnahme ist die ordnungsgemäße Anmeldung zu den auf der Website www.linzmarathon.at näher beschriebenen Anmeldemodalitäten. Bei jugendlichen TeilnehmerInnen ist eine Anmeldung nur dann wirksam, wenn diese zusätzlich von dem/den gesetzlichen Vertreter/n wirksam unterschrieben wird.
1.4. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein höchst persönliches Recht und kann nicht auf dritte Personen übertragen werden. Ebenso sind die Startnummern nicht übertragbar.
1.5. Bei Umbuchungen, etwa beim Downgrading auf einen anderen Bewerb (Disziplinenwechsel) z.B. Marathon auf Halbmarathon wird die bereits bezahlte Nenngebühr nicht refundiert, auch nicht anteilig. Bei einem Upgrading, z.B. Halbmarathon auf Marathon ist eine neuerliche Zahlung der Nenngebühr für den neuen Bewerb nicht nötig, jedoch muss der Differenzbetrag zur Nenngebühr für den teureren Bewerb zuzüglich allfälliger Bankspesen auf die zum Zeitpunkt der Ummeldung gültige Nenngebühr von den TeilnehmerInnen zusätzlich entrichtet werden. Startplätze können im Falle einer Verhinderung seitens des Teilnehmenden mit einer Ummeldegebühr von 25,00 € einmalig auf die Veranstaltung im kommenden Jahr übertragen werden. Die Ummeldung kann auf den selben Bewerb im nächsten Jahr vorgenommen werden. Up-oder Downgrades werden wie im Punkt 1.5 behandelt. Im Falle einer Übertragung auf das nächste Jahr muss der Teilnehmende bis 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich per E-Mail an linzmarathon@liva.linz.at Kontakt aufnehmen und personenbezogene Daten sowie bewerbs- bzw. veranstaltungsbezogene Daten bekannt geben. Eine Ummeldung von nicht in Anspruch genommenen Startplätzen nach Ablauf der Veranstaltung ist nicht möglich.
Ummeldung: Ein Teilnehmertausch und/oder ein Wertungswechsel ist möglich. Bis zum letzten Nennschluss kann die Ummeldung kostenlos durchgeführt werden, es fällt lediglich der Differenzbetrag bei einem Upgrade an. Nach dem letzten Nennschluss werden Änderungen jeglicher Art mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 € verrechnet.
Die jeweils gültigen Nenngebühren der einzelnen Bewerbe sind auf www.linzmarathon.at ersichtlich.
1.6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der TeilnehmerInnen zu limitieren und Anmeldungen, die dieses Limit überschreiten, nicht mehr entgegenzunehmen.

2. Haftungs­ausschluss

2.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko der TeilnehmerInnen. Mit Empfang der Startnummern erklären die TeilnehmerInnen verbindlich, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Es obliegt den TeilnehmerInnen, ihren Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das gesundheitliche Risiko der TeilnehmerInnen.
2.2. Eine Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.
2.3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für während der Laufveranstaltung verwahrte Gegenstände der TeilnehmerInnen durch vom Veranstalter beauftragte Dritte. Eine allfällige Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt hiervon unberührt.
2.4. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aus Gründen der Sicherheit für die TeilnehmerInnen, sowie aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung abzuändern oder teilweise oder zur Gänze abzusagen. In diesen Fällen besteht – soweit gesetzlich zulässig - kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.
2.5. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere sämtliche Maßnahmen aus oder im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder einer vergleichbaren sich ausbreitenden Seuche. Der Veranstalter ist - insbesondere im Jahr 2024 und auch darüber hinausgehend - berechtigt, den Ablauf der Veranstaltung oder Teile davon abzuändern, die Strecken zu verlegen oder zu verkürzen, die Bewerbe vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu begrenzen, zu schließen oder zur Gänze abzusagen. Zur Vornahme derartiger Maßnahmen ist der Veranstalter insbesondere dann berechtigt, wenn durch die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung eine Gefährdung der TeilnehmerInnen, der BesucherInnen oder der Allgemeinheit eintreten könnte, wenn ein behördliches Veranstaltungsverbot für den oder die Bewerb/e angeordnet würde oder wenn die Veranstaltung durch gesetzlich oder behördlich angeordnete Beschränkungen in wirtschaftlicher Weise nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden könnte. Die TeilnehmerInnen haben mögliche behördliche Auflagen oder Anordnungen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden, zu befolgen. Über derartige Auflagen und/oder Änderungen werden die TeilnehmerInnen vorab per E-Mail benachrichtigt oder auf der Website zum jeweiligen Bewerb informiert. Die TeilnehmerInnen sind aufgefordert sich laufend, jedenfalls aber am Tag der Veranstaltung, entsprechend selbst zu informieren.

2.6. Bei behördlicher Absage des Linz Donau Marathons behält sich der Veranstalter die Möglichkeit vor, alle Bewerbe des Linz Donau Marathons als Virtual Run abzuhalten. Die gemeldeten TeilnehmerInnen werden auf den Virtual Run übertragen und erhalten die Startnummer inkl. Starterpaket zugeschickt, soferne von gemeldeten TeilnehmerInnen nicht binnen drei Tagen ab Bekanntwerden und Veröffentlichung der behördlichen Absage auf unserer Homepage ein schriftlicher Widerspruch gegen die Übertragung auf den Virtual Run beim Veranstalter einlangt. Mit Übertragung auf den Virtual Run haben die gemeldeten TeilnehmerInnen keinen Anspruch auf Ersatz der Nenngelder.

Eine Rückerstattung des Nenngeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd Punkte 2.4. und 2.5 vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten, so findet eine anteilige Rückerstattung der von den TeilnehmerInnen bezahlten Nenngelder in Höhe der nach Abzug des auf die TeilnehmerInnen entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes statt. Den TeilnehmerInnen obliegt der Nachweis darüber, dass der Anteil für vom Veranstalter bereits getätigten Aufwand tatsächlich geringer gewesen wäre.

2.7. Nehmen ordnungsgemäß angemeldete TeilnehmerInnen aus welchen Gründen auch immer nicht an der Veranstaltung teil oder erklären diese vor der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter ihre Nichtteilnahme, so haben die TeilnehmerInnen gegenüber dem Veranstalter keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Nenngeldes.

3. Sicherheits­maßnahmen

3.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung unter Verwendung von Sportgeräten wie insbesondere Rennrollstühlen (ausgenommen Handbikebewerb), Fahrrädern und Inlineskates (ausgenommen Inlineskatingbewerb) oder Nordic Walking Stöcke/Langlaufstöcke und Smovey Ringe ist nicht gestattet. Ein Begleiten der TeilnehmerInnen von nicht zu den Laufbewerben angemeldeten Personen (insbesondere auf Fahrrädern, Kinderwägen, Rollschuhen oder sonstigen Sportgeräten oder Fahrzeugen) ist verboten und führt automatisch zur Disqualifikation der TeilnehmerInnen.
3.2. Ebenso führt eine Teilnahme ohne Startnummer oder ohne den für die Zeitmessung vorgesehenen Chip zur sofortigen Disqualifikation.
3.3. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Anmeldungen zurückzuweisen, TeilnehmerInnen vom Start auszuschließen oder zu disqualifizieren. Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere dann, wenn die zugeteilte Startnummer an dritte Personen weitergegeben wird, in irgendeiner Weise verändert wird, insbesondere wenn der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht oder in irgendeiner Weise verändert wird. Weitere Ausschlussgründe liegen insbesondere dann vor, wenn die TeilnehmerInnen falsche Angaben zu ihrer Person machen, eine Sperre seitens eines der zuständigen Sportverbände verhängt wurde, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen besteht oder die TeilnehmerInnen durch ihr Verhalten den Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden. Disqualifizierte TeilnehmerInnen erhalten in den folgenden 2 Jahren keine Starterlaubnis. Eine Disqualifikation kann durch die Rennleitung auch während des Rennens vorgenommen werden, wenn das Rennen insbesondere durch Missachtung von Weisungen gefährdet wird.
3.4. Im Falle eines Ausschlusses von TeilnehmerInnen aus den in diesem Punkt genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.

4. Datenerhebung und Bildverwertung

4.1. Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden seitens des Linz Donau Marathons veranstaltet durch die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zweckes der medizinischen Betreuung und Versorgung der TeilnehmerInnen während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Zeitmessung sowie zu Zwecken der Medienberichterstattung gespeichert und verarbeitet.
4.2. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens der Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Ebenso haben Sie das Recht der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at)
4.3. Die TeilnehmerInnen werden darüber informiert, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung aufgenommenen Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in sämtlichen Medien sowie auf sämtlichen Datenträger ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht oder genutzt werden dürfen. Die Auswahl der veröffentlichten Bilder erfolgt seitens des Veranstalters mit entsprechender Sorgfalt, damit keine negative Darstellung der TeilnehmerInnen vorliegt.
4.4. Die Datenschutzbestimmungen stehen zu Ihrer Information bei der Online-Anmeldung und auf der www.linzmarathon.at Website zum Download zur Verfügung.
4.5. Die TeilnehmerInnen erklären sich mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen durch den Veranstalter in elektronischer Form und/oder per Post einverstanden.

5. Zeitmessung

5.1. Die Zeitmessung für die Veranstaltung erfolgt durch einen vom Veranstalter beauftragten Dritten, derzeit die mika:timing GmbH.
5.2. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich dazu, den für die Zeitmessung erforderlichen Tag während des Rennens an der Startnummer (wie bei der Startunterlagenausgabe erhalten) mitzuführen. Der Tag darf nicht geknickt werden. Eine Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Benutzung des Chips sowie bei Einhaltung des vom Veranstalter festgelegten Streckenverlaufs erfolgen. Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese TeilnehmerInnen zu disqualifizieren.

6. Sonstiges

6.1. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält es sich jedoch vor, die Veranstaltung entweder vor deren Beginn abzusagen oder während der Durchführung vorzeitig abzubrechen, wenn es witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen zu einer Gefährdung der Gesundheit der TeilnehmerInnen kommen könnte.
6.2. Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten.
6.3. Für alle aus oder im Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder der Teilnahme an der Veranstaltung entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.

Zur Information für Zuschauer*innen

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden zu Zwecken der Dokumentation, sowie zu Werbezwecken Lichtbilder von den Besuchern der Veranstaltung angefertigt. Eine Veröffentlichung kann in Image Foldern, Broschüren und Printmedien, im Fernsehen und Internet sowie bei öffentlichen Veranstaltungen erfolgen. Diese Verarbeitung und Veröffentlichung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Veranstalters, sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Lichtbilder werden von der Verantwortlichen vor Veröffentlichung einer genauen Prüfung unterzogen, um keine berechtigten Interessen der/des Abgebildeten zu verletzen. Sie haben aufgrund Datenschutzes das Recht auf Auskunft seitens des Veranstalters über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ebenso haben Sie das Recht der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at).